Auflage
Strafrechtliche Sanktion, die der Genugtuung für das begangene Unrecht
dient um eine Verfahrenseinstellung, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder
eine Strafaussetzung zur Bewährung für den Beschuldigten bzw. Verurteilten
spürbar zu machen
Außergerichtlicher
Einigungsversuch
So nennt man den Versuch, sich vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem
Ziel der Restschuldbefreiung, sich mit allen seinen Gläubigern außergerichtlich
zu einigen; das Scheitern des Außergerichtlichen Einigungsversuches
muss durch eine geeignete Stelle oder eine geeignete Person bescheinigt werden
Beratungshilfe
Ist eine Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung für Rechtssuchende
mit geringem Einkommen; ist geregelt im Beratungshilfegesetz; über die
Gewährung entscheidet der Rechtspfleger beim Amtsgericht; der Ratsuchende
selbst schuldet dem Rechtsanwalt seiner Wahl eine geringe Gebühr, die
erlassen werden kann
Bürgschaft
Ein Dritter verpflichtet sich durch schriftliche Bürgschaftserklärung
gegenüber einem Gläubiger, für die Verbindlichkeit des Hauptschuldners
mit seinem eigenen pfändbaren Vermögen einzustehen, wenn der Schuldner
nicht zahlt.
Bußgeld
Bei Ordnungswidrigkeiten wird von einer Verwaltungsbehörde ein Bußgeld
verhängt ( z. B. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung)
verhängt; dagegen kann innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden
Eidesstattliche
Versicherung
Führt die Pfändung nicht zur Vollständigen Befriedigung des
Gläubigers, muss der Schuldner auf Antrag des Gläubigers beim Gericht
ein Verzeichnis seines gesamten pfändbaren Vermögens vorlegen und
dessen Richtigkeit und Vollständigkeit en Eides statt versichern.
Einspruch
ist ein befristeter Rechtsbehelf, der den Eintritt der Rechtskraft einer Entscheidung
(z.B. Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Vollstreckungsbescheid) verhindert
und die Behörde zur nochmaligen Prüfung des ausgestellten Urteils/
Bescheides auffordert
Energieschulden
Schulden bei Anbieter der Stromversorgung (Strom, Gas)
Erlass
Verzicht auf die Geltendmachung einer bzw. Durchsetzung einer titulierten
Forderung.
Geldauflage
Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder der
Staatskasse als Auflage im Jugendstrafrecht
Geldbuße
ist mit dem Bußgeld zu vergleichen
Geldstrafe
Wird nach Tagessätzen durch Urteil oder Strafbefehl verhängt; die
Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen
zum Urteilszeitpunkt. Wird die Geldstrafe nicht gezahlt, droht Ersatzfreiheitsstrafe
Gerichtliches
Mahnverfahren
Vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit des Gläubigers,
seine Geldforderung durch Antrag auf Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
durch das Amtsgericht am Wohnsitz/Geschäftssitz titulieren zu lassen;
es findet keine gerichtliche Überprüfung der Forderung von Amts
wegen statt
Gerichtsvollzieher
Für die Sachpfändung und für die Abnahme der Eidesstattlichen
Versicherung zuständiges Vollstreckungsorgan; nimmt als "Außendienst"
für das Gericht z. B. Zustellungen vor; unterliegt als Beamter der Dienstaufsicht;
ist aber auch Selbständiger mit eigenem Büro
Gläubiger
So nennt man die, die noch offene Geldforderungen gegenüber dem Schuldner
haben
Inkasso
Gewerbsmäßige Einziehung fremder oder abgetretener Forderungen
Insolvenzgericht
Für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständige Abteilung
des Amtsgerichts
Kontenpfändung
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegenüber der kontoführenden
Bank als Drittschuldner, um auf Kontogutschriften des Schuldners zurückgreifen
zu können
Kontenpfändungsschutz
a) Gehen Sozialleistungen auf dem gepfändeten Schuldnerkonto ein, besteht
ein gesetzlicher Auszahlungsanspruch während 7- Tage Frist ab Wertstellung
(§ 55 SGB I)
b) Bei sonstigen "wiederkehrenden Einkünften" auf dem Schuldnerkonto
ist kurzfristig ein Schuldnerschutzantrag gem. § 850k ZPO zum Vollstreckungsgericht
erforderliche Lohnpfändung
Gläubiger greift im Wege der Zwangsvollstreckung auf den pfändbaren
Lohnanteil (ergibt sich aus der Pfändungstabelle) des Schuldners zu,
indem er beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
erwirkt und dem Arbeitgeber als Drittschuldner zustellen lässt
Mahnbescheid
Erste Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens; ergeht durch das Amtsgericht
ohne Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht; hieß früher
"Zahlungsbefehl"; enthält die gerichtliche Aufforderung, eine
bestimmte Geldsumme zu zahlen oder Widerspruch einzulegen; ansonsten ergeht
auf Antrag des Gläubigers Vollstreckungsbescheid
Mahnung
Ernstliches Verlangen der Leistung
Ordnungswidrigkeit
Ordnungsverstöße ohne kriminellen Gehalt werden in der Regel durch
die Verwaltungsbehörden mittels Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße
geahndet; eine Ordnungswidrigkeit ist z. B. ein Verstoß gegen die Verkehrsordnung
(das Parken auf hierfür nicht vorgesehenen Flächen)
Pfandsiegel
Amtliches Siegel auf gepfändeten Gegenständen; auch bekannt als
"Kuckuck"
Pfändung
Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen
Pfändungs-
und Überweisungsbeschluss
Ist ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts. Mit dessen Hilfe kann der Gläubiger
Forderungen pfänden (Zwangsvollstreckung). Grundsätzlich sind regelmäßige
Einkünfte, wie z.B. Lohn/Gehalt und Arbeitslosengeld pfändbar. Dies
gilt aber nur, soweit die Pfändungsfreigrenze überschritten ist.
Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, BaföG, Erziehungsgeld) sind nur unter
bestimmten Vorraussetzungen pfändbar. Desweiteren ist auch Vermögen
( z.B. mögliche Guthaben auf Konten, Ansprüche auf Lebensversicherungen
oder Bausparverträge ) pfändbar. Der Beschluss wird dem Drittschuldner
zugestellt und der Schuldner erhält eine Kopie.
Primärschulden
Das sind Schulden die von der Existenz abhängig sind (insbesondere Miete,
Energie), also Schulden, die lebensnotwendige Dinge gefährden
Prozesskostenhilfe
Ist eine Art Sozialhilfe für den Bereich der Rechtspflege; Rechtsuchende
mit geringem Einkommen/Vermögen werden vollständig oder (nach Ratenzahlung)
teilweise von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Rechtsanwalts
freigestellt (vgl. §§ 114 ff. ZPO); Prozesskostenhilfe wird nur
gewährt, wenn das Gericht die "Erfolgaussicht" bejaht und der
Prozess nicht absichtlich herbeigeführt erscheint; keine Befreiung von
den Kosten des gegnerischen Rechtanwalts(wenn der Prozess verloren wird);
siehe auch Beratungshilfe
Ratenkredit
Klassisches Anschaffungsdarlehen mit festem Kreditbetrag, fester Laufzeit,
festen Zinsen und festem Ratenbetrag
Ratenvereinbarung
Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger über die Begleichung
von Schulden in festen oder flexiblen Raten, regelmäßig liegt nur
ein einseitiges Nachgeben des Gläubigers vor, weshalb kein Vergleich
im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechtes vorliegt
Räumungsprozess
Nach einer Räumungsklage des Vermieters wird (meist wegen Mietschulden)
die Räumung eines Grundstücks oder von Wohnräumen veranlasst
Restschuldbefreiung
Wird am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht erteilt,
wenn der redliche Schuldner in der Wohlverhaltensperiode seinen Verpflichtungen
nachgekommen ist; der Schuldner wird von allen noch ausstehenden Forderungen
befreit; Restschuldbefreiung gilt gegenüber allen Insolvenzgläubigern,
mit Ausnahme von Deliktsgläubigern und Geldstrafen, Geldbußen,
Geldauflagen und Zwangsgeldern
Sachpfändung
Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen durch den Gerichtvollzieher
Sanktion
Auf ein Verhalten folgende Reaktion; positive Sanktion (Belohnung) folgt auf
gutes Verhalten; negative Sanktion (z. B. Bestrafung) folgt auf "schlechtes"
Verhalten
SCHUFA = Schutzgemeinschaft
für allgemeine Kreditsicherung
Ist eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden Wirtschaft; gliedert
sich in selbtständige regionale SCHUFA-Gesellschaften; Auskünfte
der SCHUFA erhalten nur deren Vertragspartner (Prinzip der Gegenseitigkeit);
Auskünfte sollen helfen, die Kreditwürdigkeit neuer Kunden einzuschätzen,
die Verluste im Konsumentenkreditgeschäft zu reduzieren und den aktuellen
Aufenthalt von Schuldnern in Erfahrung zu bringen
Schuldanerkenntnis
Förmliches Anerkenntnis einer zwischen den Parteien (Gläubiger -
Schuldner) unstreitigen Zahlungsverpflichtung; unterbricht die laufende Verjährung;
in notarieller Form entsteht durch die Unterschrift des Schuldners ein Vollstreckungstitel
Schuldner
Ist dem Gläubiger zu Geldzahlungen verpflichtet
Schuldnerverzeichnis
Es gibt ein vom Vollstreckungsgericht geführtes Verzeichnis über
die Personen, die die Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben bzw. durch
Haftanordnung dazu veranlasst werden sollen; sogenannte "Schwarze Liste"
der kreditunwürdigen, die zahlungsunfähige Schuldner sind
Strafbefehl
Schriftliche Entscheidung des Strafgerichts, die ohne Hauptverhandlung ergeht
und wegen einer Straftat (unterscheide zu Ordnungswidrigkeit) insbesondere
zu Geldstrafe, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis "verurteilt";
wird innerhalb von 2 Wochen (Teil-)Einspruch eingelegt, erfolgt mündliche
Verhandlung; ansonsten ist der Strafbefehl rechtskräftig, und es folgt
die Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft
Strafvollstreckung
Ist eine Durchsetzung von rechtskräftig anerkannten Strafen (Geldstrafen,
Freiheitsstrafe) oder Maßregeln der Besserung und Sicherung
Stundung
Hinausschieben des Fälligkeitstermins, kann auf Abtrag des Schuldners
zinslos erfolgen, ansonsten können Zinsen berechnet werden
Tagessatz
Geldstrafen werden in Tagessätzen angegeben (z. B. 10 Tagessätze
in Höhe von 10 Euro); Anzahl der Tagessätze richtet sich nach Schwere
der Schuld, Höhe der Tagessätze nach dem Tagesnettoeinkommen. Siehe
auch Geldstrafe
Tilgung
Umgangssprachlich für Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung
Titel
Ein Gläubiger kann erst Zwangsvollsteckungsmaßnahmen gegen den
Schuldner betreiben, wenn dem Schuldner ein Titel zugestellt wurde
Überschuldung
Liegt dann vor, wenn nach Abzug der fixen Lebenshaltungskosten (Miete, Energie,
Versicherung, Ernährung usw.) der verbleibende Rest des monatlichen Einkommens
für zu zahlende Raten nicht ausreicht oder die zu zahlenden monatlichen
Gesamtausgaben höher als die Einnahmen sind
Umschuldung
Ablösung einer Zahlungsverpflichtung mit Hilfe eines weiteren Darlehens;
meist sollen mehrere Kredite "in einer Hand" zusammengeführt
werden; endet oft in einem kostspieligen "Umschuldungskarussell"
Unterhaltsverpflichtung
Gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltszahlungen an Kind, Ehepartner,
Eltern u.a.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Kann seit dem 1.1.1999 von überschuldeten Verbrauchern in Anspruch genommen
werden. Es ermöglicht Ihnen, nach einer bestimmten Zeit des "Wohlverhaltens"
vom Gericht von ihren Restschulden befreit zu werden.
Vergleich
Vertragliche Vereinbarung, durch die Streit oder Ungewissheit über ein
Rechtsverhältnis oder über die Durchsetzung eines Anspruchs im Wege
beiderseitigen Nachgebens beseitigt wird.
Verjährung
Eine Einrede, die dem Schuldner die Möglichkeit eröffnet, nach Ablauf
bestimmter Verjährungsfristen seine Leistung zu verweigern, d. h. wenn
bestimmte Fristen abgelaufen sind, besteht zwar theoretisch die Forderung
weiter, kann aber praktisch vom Gläubiger nicht mehr gerichtlich durchgesetzt
werden
Verschuldung
Liegt vor, wenn durch Vertragsabschluss Leistungen in Anspruch genommen werden
und dabei ein bewusster Vorgriff auf zu erwartendes Einkommen erfolgt.
Verzug
Schuldhafte Verzögerung der fälligen Leistung; setzt 30 Tage nach
Rechnungszugang - Ohne Mahnung - ein.
Vollstreckungsbescheid
Zweite Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens; kann vom Gläubiger beim
Amtsgericht frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids
beantragt werden, falls der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat; Vollstreckungsbescheid
ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel, d.h. der Gerichtsvollzieher
kann nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids bereits vollstrecken.
Ein Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen möglich.
Vollstreckungsgericht
Amtsgericht am Wohnort des Schuldners
Vollstreckungsmaßnahme
Maßnahme zum Zwecke der Zwangsvollstreckung (z.B. Pfändungsbeschluss)
Vollziehungsbeamte
Mitarbeiter einer Verwaltungsbehörde, z.B. beim Finanzamt, Hauptzollamt
oder einer Krankenkasse tätig; ihnen obliegt die Verwaltungsvollstreckung;
insbesondere die Sachpfändung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen;
ihr Aufgabenbereich ist mit dem der Gerichtsvollzieher vergleichbar
Vorpfändung
Ist eine schriftliche Mitteilung des Gläubigers mittels Gerichtsvollzieher
an Drittschuldner und Schuldner, dass Forderungspfändung bevorsteht;
Zustellungszeitpunkt dieser Mitteilung sichert den Vorrang vor späteren
Pfändungen anderer Gläubiger, falls innerhalb 1 Monats der Pfändungs-
und Überweisungsbeschluss nachfolgt
Widerspruch
Form- und fristgebundener Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte, um als Vorstufe
vor einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine verwaltungsinterne Überprüfung
des Verwaltungshandelns auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit hin
zu ermöglichen. Im gerichtlichen Mahnverfahren ist ein Widerspruch gegen
einen Mahnbescheid nicht nur innerhalb der 14- Tages- /mindest.) Frist möglich,
sondern solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht ausgefertigt ist.
Wohlverhaltensperiode
Letzte Stufe des Insolvenzverfahrens und Vorraussetzung für die Restschuldbefreiung;
der Schuldner muss den pfändbaren Teil seiner laufenden Bezüge an
den Treuhänder abtreten und diverse Obliegenheiten erfüllen; redlichen
Schuldnern erteilt das Insolvenzgericht zum Schluss die Restschuldbefreiung
Zahlungsaufforderung
Ernstliches Verlangen einer Leistung; siehe Mahnung
Zahlungsfähigkeit
Schuldner kann seine fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähig ist derjenige, dessen Einkommen und Vermögen nicht
ausreicht, um alle fälligen Zahlungen zu begleichen; siehe Überschuldung;
Zahlungsunfähigkeit bzw. drohende Zahlungsunfähigkeit sind Vorraussetzung
für die Eröffnung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens
Zwangsgeld
Ist das häufigste Zwangsmittel zur Durchsetzung von Entscheidungen von
Behörden
Zwangsmittel
Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung, um Verwaltungsakte,
die ein Handeln, Dulden oder Unterlassen gebieten, durchsetzen; z. B. Ersatzzwanghaft
![]() |
|||||