Auflage
Strafrechtliche Sanktion, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dient um eine Verfahrenseinstellung, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder eine Strafaussetzung zur Bewährung für den Beschuldigten bzw. Verurteilten spürbar zu machen

Außergerichtlicher Einigungsversuch
So nennt man den Versuch, sich vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung, sich mit allen seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen; das Scheitern des Außergerichtlichen Einigungsversuches muss durch eine geeignete Stelle oder eine geeignete Person bescheinigt werden

Beratungshilfe
Ist eine Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung für Rechtssuchende mit geringem Einkommen; ist geregelt im Beratungshilfegesetz; über die Gewährung entscheidet der Rechtspfleger beim Amtsgericht; der Ratsuchende selbst schuldet dem Rechtsanwalt seiner Wahl eine geringe Gebühr, die erlassen werden kann

Bürgschaft
Ein Dritter verpflichtet sich durch schriftliche Bürgschaftserklärung gegenüber einem Gläubiger, für die Verbindlichkeit des Hauptschuldners mit seinem eigenen pfändbaren Vermögen einzustehen, wenn der Schuldner nicht zahlt.

Bußgeld
Bei Ordnungswidrigkeiten wird von einer Verwaltungsbehörde ein Bußgeld verhängt ( z. B. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung) verhängt; dagegen kann innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden

Eidesstattliche Versicherung
Führt die Pfändung nicht zur Vollständigen Befriedigung des Gläubigers, muss der Schuldner auf Antrag des Gläubigers beim Gericht ein Verzeichnis seines gesamten pfändbaren Vermögens vorlegen und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit en Eides statt versichern.

Einspruch
ist ein befristeter Rechtsbehelf, der den Eintritt der Rechtskraft einer Entscheidung (z.B. Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Vollstreckungsbescheid) verhindert und die Behörde zur nochmaligen Prüfung des ausgestellten Urteils/ Bescheides auffordert

Energieschulden
Schulden bei Anbieter der Stromversorgung (Strom, Gas)

Erlass
Verzicht auf die Geltendmachung einer bzw. Durchsetzung einer titulierten Forderung.

Geldauflage
Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder der Staatskasse als Auflage im Jugendstrafrecht

Geldbuße
ist mit dem Bußgeld zu vergleichen

Geldstrafe
Wird nach Tagessätzen durch Urteil oder Strafbefehl verhängt; die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen zum Urteilszeitpunkt. Wird die Geldstrafe nicht gezahlt, droht Ersatzfreiheitsstrafe

Gerichtliches Mahnverfahren
Vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit des Gläubigers, seine Geldforderung durch Antrag auf Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid durch das Amtsgericht am Wohnsitz/Geschäftssitz titulieren zu lassen; es findet keine gerichtliche Überprüfung der Forderung von Amts wegen statt

Gerichtsvollzieher
Für die Sachpfändung und für die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung zuständiges Vollstreckungsorgan; nimmt als "Außendienst" für das Gericht z. B. Zustellungen vor; unterliegt als Beamter der Dienstaufsicht; ist aber auch Selbständiger mit eigenem Büro

Gläubiger
So nennt man die, die noch offene Geldforderungen gegenüber dem Schuldner haben

Inkasso
Gewerbsmäßige Einziehung fremder oder abgetretener Forderungen

Insolvenzgericht
Für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständige Abteilung des Amtsgerichts

Kontenpfändung
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegenüber der kontoführenden Bank als Drittschuldner, um auf Kontogutschriften des Schuldners zurückgreifen zu können

Kontenpfändungsschutz
a) Gehen Sozialleistungen auf dem gepfändeten Schuldnerkonto ein, besteht ein gesetzlicher Auszahlungsanspruch während 7- Tage Frist ab Wertstellung (§ 55 SGB I)
b) Bei sonstigen "wiederkehrenden Einkünften" auf dem Schuldnerkonto ist kurzfristig ein Schuldnerschutzantrag gem. § 850k ZPO zum Vollstreckungsgericht erforderliche Lohnpfändung
Gläubiger greift im Wege der Zwangsvollstreckung auf den pfändbaren Lohnanteil (ergibt sich aus der Pfändungstabelle) des Schuldners zu, indem er beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt und dem Arbeitgeber als Drittschuldner zustellen lässt

Mahnbescheid
Erste Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens; ergeht durch das Amtsgericht ohne Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht; hieß früher "Zahlungsbefehl"; enthält die gerichtliche Aufforderung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder Widerspruch einzulegen; ansonsten ergeht auf Antrag des Gläubigers Vollstreckungsbescheid

Mahnung
Ernstliches Verlangen der Leistung

Ordnungswidrigkeit
Ordnungsverstöße ohne kriminellen Gehalt werden in der Regel durch die Verwaltungsbehörden mittels Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße geahndet; eine Ordnungswidrigkeit ist z. B. ein Verstoß gegen die Verkehrsordnung (das Parken auf hierfür nicht vorgesehenen Flächen)

Pfandsiegel
Amtliches Siegel auf gepfändeten Gegenständen; auch bekannt als "Kuckuck"

Pfändung
Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Ist ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts. Mit dessen Hilfe kann der Gläubiger Forderungen pfänden (Zwangsvollstreckung). Grundsätzlich sind regelmäßige Einkünfte, wie z.B. Lohn/Gehalt und Arbeitslosengeld pfändbar. Dies gilt aber nur, soweit die Pfändungsfreigrenze überschritten ist. Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, BaföG, Erziehungsgeld) sind nur unter bestimmten Vorraussetzungen pfändbar. Desweiteren ist auch Vermögen ( z.B. mögliche Guthaben auf Konten, Ansprüche auf Lebensversicherungen oder Bausparverträge ) pfändbar. Der Beschluss wird dem Drittschuldner zugestellt und der Schuldner erhält eine Kopie.

Primärschulden
Das sind Schulden die von der Existenz abhängig sind (insbesondere Miete, Energie), also Schulden, die lebensnotwendige Dinge gefährden

Prozesskostenhilfe
Ist eine Art Sozialhilfe für den Bereich der Rechtspflege; Rechtsuchende mit geringem Einkommen/Vermögen werden vollständig oder (nach Ratenzahlung) teilweise von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Rechtsanwalts freigestellt (vgl. §§ 114 ff. ZPO); Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn das Gericht die "Erfolgaussicht" bejaht und der Prozess nicht absichtlich herbeigeführt erscheint; keine Befreiung von den Kosten des gegnerischen Rechtanwalts(wenn der Prozess verloren wird); siehe auch Beratungshilfe

Ratenkredit
Klassisches Anschaffungsdarlehen mit festem Kreditbetrag, fester Laufzeit, festen Zinsen und festem Ratenbetrag

Ratenvereinbarung
Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger über die Begleichung von Schulden in festen oder flexiblen Raten, regelmäßig liegt nur ein einseitiges Nachgeben des Gläubigers vor, weshalb kein Vergleich im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechtes vorliegt

Räumungsprozess
Nach einer Räumungsklage des Vermieters wird (meist wegen Mietschulden) die Räumung eines Grundstücks oder von Wohnräumen veranlasst

Restschuldbefreiung
Wird am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht erteilt, wenn der redliche Schuldner in der Wohlverhaltensperiode seinen Verpflichtungen nachgekommen ist; der Schuldner wird von allen noch ausstehenden Forderungen befreit; Restschuldbefreiung gilt gegenüber allen Insolvenzgläubigern, mit Ausnahme von Deliktsgläubigern und Geldstrafen, Geldbußen, Geldauflagen und Zwangsgeldern

Sachpfändung
Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen durch den Gerichtvollzieher

Sanktion
Auf ein Verhalten folgende Reaktion; positive Sanktion (Belohnung) folgt auf gutes Verhalten; negative Sanktion (z. B. Bestrafung) folgt auf "schlechtes" Verhalten

SCHUFA = Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Ist eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden Wirtschaft; gliedert sich in selbtständige regionale SCHUFA-Gesellschaften; Auskünfte der SCHUFA erhalten nur deren Vertragspartner (Prinzip der Gegenseitigkeit); Auskünfte sollen helfen, die Kreditwürdigkeit neuer Kunden einzuschätzen, die Verluste im Konsumentenkreditgeschäft zu reduzieren und den aktuellen Aufenthalt von Schuldnern in Erfahrung zu bringen

Schuldanerkenntnis
Förmliches Anerkenntnis einer zwischen den Parteien (Gläubiger - Schuldner) unstreitigen Zahlungsverpflichtung; unterbricht die laufende Verjährung; in notarieller Form entsteht durch die Unterschrift des Schuldners ein Vollstreckungstitel

Schuldner
Ist dem Gläubiger zu Geldzahlungen verpflichtet

Schuldnerverzeichnis
Es gibt ein vom Vollstreckungsgericht geführtes Verzeichnis über die Personen, die die Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben bzw. durch Haftanordnung dazu veranlasst werden sollen; sogenannte "Schwarze Liste" der kreditunwürdigen, die zahlungsunfähige Schuldner sind

Strafbefehl
Schriftliche Entscheidung des Strafgerichts, die ohne Hauptverhandlung ergeht und wegen einer Straftat (unterscheide zu Ordnungswidrigkeit) insbesondere zu Geldstrafe, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis "verurteilt"; wird innerhalb von 2 Wochen (Teil-)Einspruch eingelegt, erfolgt mündliche Verhandlung; ansonsten ist der Strafbefehl rechtskräftig, und es folgt die Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft

Strafvollstreckung
Ist eine Durchsetzung von rechtskräftig anerkannten Strafen (Geldstrafen, Freiheitsstrafe) oder Maßregeln der Besserung und Sicherung

Stundung
Hinausschieben des Fälligkeitstermins, kann auf Abtrag des Schuldners zinslos erfolgen, ansonsten können Zinsen berechnet werden

Tagessatz
Geldstrafen werden in Tagessätzen angegeben (z. B. 10 Tagessätze in Höhe von 10 Euro); Anzahl der Tagessätze richtet sich nach Schwere der Schuld, Höhe der Tagessätze nach dem Tagesnettoeinkommen. Siehe auch Geldstrafe

Tilgung
Umgangssprachlich für Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung

Titel
Ein Gläubiger kann erst Zwangsvollsteckungsmaßnahmen gegen den Schuldner betreiben, wenn dem Schuldner ein Titel zugestellt wurde

Überschuldung
Liegt dann vor, wenn nach Abzug der fixen Lebenshaltungskosten (Miete, Energie, Versicherung, Ernährung usw.) der verbleibende Rest des monatlichen Einkommens für zu zahlende Raten nicht ausreicht oder die zu zahlenden monatlichen Gesamtausgaben höher als die Einnahmen sind

Umschuldung
Ablösung einer Zahlungsverpflichtung mit Hilfe eines weiteren Darlehens; meist sollen mehrere Kredite "in einer Hand" zusammengeführt werden; endet oft in einem kostspieligen "Umschuldungskarussell"

Unterhaltsverpflichtung
Gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltszahlungen an Kind, Ehepartner, Eltern u.a.

Verbraucherinsolvenzverfahren
Kann seit dem 1.1.1999 von überschuldeten Verbrauchern in Anspruch genommen werden. Es ermöglicht Ihnen, nach einer bestimmten Zeit des "Wohlverhaltens" vom Gericht von ihren Restschulden befreit zu werden.

Vergleich
Vertragliche Vereinbarung, durch die Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis oder über die Durchsetzung eines Anspruchs im Wege beiderseitigen Nachgebens beseitigt wird.

Verjährung
Eine Einrede, die dem Schuldner die Möglichkeit eröffnet, nach Ablauf bestimmter Verjährungsfristen seine Leistung zu verweigern, d. h. wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind, besteht zwar theoretisch die Forderung weiter, kann aber praktisch vom Gläubiger nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden

Verschuldung
Liegt vor, wenn durch Vertragsabschluss Leistungen in Anspruch genommen werden und dabei ein bewusster Vorgriff auf zu erwartendes Einkommen erfolgt.

Verzug
Schuldhafte Verzögerung der fälligen Leistung; setzt 30 Tage nach Rechnungszugang - Ohne Mahnung - ein.

Vollstreckungsbescheid
Zweite Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens; kann vom Gläubiger beim Amtsgericht frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids beantragt werden, falls der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat; Vollstreckungsbescheid ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel, d.h. der Gerichtsvollzieher kann nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids bereits vollstrecken. Ein Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen möglich.

Vollstreckungsgericht
Amtsgericht am Wohnort des Schuldners

Vollstreckungsmaßnahme
Maßnahme zum Zwecke der Zwangsvollstreckung (z.B. Pfändungsbeschluss)

Vollziehungsbeamte
Mitarbeiter einer Verwaltungsbehörde, z.B. beim Finanzamt, Hauptzollamt oder einer Krankenkasse tätig; ihnen obliegt die Verwaltungsvollstreckung; insbesondere die Sachpfändung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen; ihr Aufgabenbereich ist mit dem der Gerichtsvollzieher vergleichbar

Vorpfändung
Ist eine schriftliche Mitteilung des Gläubigers mittels Gerichtsvollzieher an Drittschuldner und Schuldner, dass Forderungspfändung bevorsteht; Zustellungszeitpunkt dieser Mitteilung sichert den Vorrang vor späteren Pfändungen anderer Gläubiger, falls innerhalb 1 Monats der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nachfolgt

Widerspruch
Form- und fristgebundener Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte, um als Vorstufe vor einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine verwaltungsinterne Überprüfung des Verwaltungshandelns auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit hin zu ermöglichen. Im gerichtlichen Mahnverfahren ist ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid nicht nur innerhalb der 14- Tages- /mindest.) Frist möglich, sondern solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht ausgefertigt ist.

Wohlverhaltensperiode
Letzte Stufe des Insolvenzverfahrens und Vorraussetzung für die Restschuldbefreiung; der Schuldner muss den pfändbaren Teil seiner laufenden Bezüge an den Treuhänder abtreten und diverse Obliegenheiten erfüllen; redlichen Schuldnern erteilt das Insolvenzgericht zum Schluss die Restschuldbefreiung

Zahlungsaufforderung
Ernstliches Verlangen einer Leistung; siehe Mahnung

Zahlungsfähigkeit
Schuldner kann seine fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen

Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähig ist derjenige, dessen Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um alle fälligen Zahlungen zu begleichen; siehe Überschuldung; Zahlungsunfähigkeit bzw. drohende Zahlungsunfähigkeit sind Vorraussetzung für die Eröffnung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens

Zwangsgeld
Ist das häufigste Zwangsmittel zur Durchsetzung von Entscheidungen von Behörden

Zwangsmittel
Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung, um Verwaltungsakte, die ein Handeln, Dulden oder Unterlassen gebieten, durchsetzen; z. B. Ersatzzwanghaft

Kopfgeldjaeger
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