Verträge nur Erwachsenensache?
Du bist 16 und
hast einen Handyvertrag abgeschlossen (natürlich mit Zustimmung deiner
Eltern).
Deine beste Freundin hat kein Handy, da sie aber einen Freund hat, den sie
selten sieht, telefoniert sie oft mit deinem Handy.
Als dann deine erste Rechnung kommt, bist du geschockt. 150€ sollst du
bezahlen. Dein Taschengeld reicht dafür niemals aus.
Du denkst, dass das nicht sein kann und zahlst die Rechnung nicht.
Du hast schon gar nicht mehr an die Rechnung gedacht, da landet die erste
Mahnung im Briefkasten. Du beachtest diese nicht
weiter, sagst auch deinen Eltern nichts und weitere Briefe, wie der vom Gericht,
öffnest du erst gar nicht.
Du solltest
aber wissen:
Wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast, musst du die daraus entstehenden
Verpflichtungen auch erfüllen. Bei einem
Handyvertrag musst du also die Rechnung bezahlen, auch wenn du selbst nicht
die Gespräche geführt hast, sondern deine
beste Freundin. Auch die monatliche Grundgebühr hast du zu zahlen, unabhängig
davon, ob du telefonierst oder nicht.
Du bist deinem Handyvertragspartner gegenüber in der Zahlungspflicht,
beide seid ihr Vertragspartner.
Zahlst du deine Rechnung nicht, auch nicht nach der ersten Mahnung, stehst
du deinem Vertragspartner gegenüber in
Zahlungsverzug. Ist es soweit gekommen, musst du nicht nur deine offene Rechnung
zahlen, sondern auch noch Verzugszinsen
und bist schadensersatzpflichtig. Dass heißt, dass du dann auch mögliche
Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen musst und für
Inkassobüros. Es kann dir auch passieren, dass dein Handyanbieter dir
den Vertrag, bei Zahlungsverzug, kündigt.
Das ist noch
nicht alles:
Größere Schwierigkeiten bekommst du, wenn auch noch ein gerichtliches
Mahnverfahren eingeleitet wird. Durch dieses Verfahren
kann dein Handyanbieter ein so genanntes gerichtliches Urteil bekommen.
Wie funktioniert
das?
Dein Vertragspartner (Gläubiger) beantragt beim Gericht einen Mahnbescheid.
Wird gegen diesen Bescheid kein Widerspruch eingelegt, ergeht ein Vollstreckungsbescheid.
Auch gegen diesen kann Widerspruch
eingelegt werden. Einen Widerspruch können jedoch nur deine Eltern einlegen,
da du noch minderjährig bist. Sie vertreten dich also
auch im Prozess, da du noch nicht prozessfähig bist. Dass heißt,
du kannst noch keine wirksamen Prozesshandlungen vornehmen,
dich also nicht selbst vor dem Gericht vertreten. Die Prozessfähigkeit
ist vergleichbar mit der Geschäftsfähigkeit.
Legen deine Eltern Widerspruch ein, geht die ganze Geschichte vor Gericht.
Das nützt dir aber nichts, denn zahlen musst du auf jeden Fall, was das
Gericht auch urteilen wird.
Die Kosten für das Gericht musst du dann auch noch zahlen. Dass heißt
die Kosten für deinen Anwalt und die für den gegnerischen
Anwalt, also in dem Fall, die des Handyanbieters.
Wichtig!
·
Widerspruch einzulegen lohnt sich nur, wenn du berechtigte Einwände gegen
die Forderung deines Vertragspartners hast
(bspw. wenn du die Rechnung bereits bezahlt hast und der Handyanbieter dich
trotzdem anmahnt oder der Betrag auf der
Rechnung falsch ist)
· Innerhalb von zwei Wochen müssen deine Eltern Widerspruch beim
Gericht einlegen, nach Erhalt des Mahnbescheides.
Das gilt auch, wenn du bereits einen Vollstreckungsbescheid bekommen hast.
· Legen deine Eltern keinen Widerspruch ein, wird die Sache rechtskräftig.
Der Handyanbieter kann dann eine Zwangsvollstreckung
einleiten. Das heißt, er kann dir einen Gerichtsvollzieher nach Hause
schicken, der bestimmte Sachen von dir pfändet, bspw. deine
neue Anlage. Oder er lässt dein sonstiges Vermögen pfänden,
bspw. dein Sparbuch.
Wenn bei dir nichts zu holen ist, weder zu Hause, noch auf deinem Konto, dann
musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Da du noch minderjährig bist, müssen das deine Eltern für dich
machen.
Merke dir!!!
· Du stehst immer selbst für deine Schulden ein, deine Eltern
haften in der Regel nicht!
Ausnahmen sind:
· deine Eltern haben selbst den Vertrag für dich unterzeichnet
· deine Eltern und du haben den Vertrag gemeinsam unterzeichnet
· deine Eltern haften auch, wenn sie eine Bürgschaft für
dich übernommen haben
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