Rund ums Taschengeld

Du bekommst nicht regelmäßig Taschengeld von deinen Eltern, sondern nur ab und zu? Du möchtest aber gern jeden Monat einen festen Betrag bekommen?

Es gibt kein Gesetz, dass eine bestimmte Summe an Taschengeld festlegt, jedoch hast du nach § 1 des Sozialgesetzbuches 8 (SGB VIII) ein "Recht auf Förderung deiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit".
Dass heißt, dass auch du lernen sollst mit Geld umzugehen, um in unserer Gesellschaft später zurechtzukommen. Das geht natürlich nur, wenn du auch Geld bekommst. Die Höhe des Taschengeldes bestimmen aber deine Eltern. Dieses Geld ist dann nur für dich persönlich, also um bspw. ins Kino zu gehen. Das Geld ist nicht für Schulsachen, Essen oder Klamotten. Das bezahlen weiter deine Eltern.
So sollte es jedenfalls seinJ

Solltest du kein Taschengeld bekommen, sprich mit deinen Eltern darüber. Hilft das nicht, kannst du dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Das Jugendamt wird dann Kontakt mit deinen Eltern aufnehmen und mit ihnen gemeinsam Regelungen über dein Taschengeld treffen.

Schon gewusst?
Es gibt auch einen Taschengeld-Paragraphen

§110 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Dieser Paragraph sagt nichts anderes aus, als dass du dir von deinem Taschengeld kaufen kannst, was du möchtest. Eigentlich darfst du ohne Zustimmung deiner Eltern keine Verträge abschließen, der §110 BGB macht jedoch Ausnahmen. Dass heißt, du kannst dir zwar kaufen, was du möchtest, jedoch muss der Betrag im Rahmen deines Taschengeldes liegen. Auch dürfen es keine Dinge sein, die für Kinder und Jugendliche verboten sind, wie bspw. Alkohol oder Waffen. Hier dürfen dir deine Eltern den Kauf der Sachen verbieten.
Wie viel Geld steht dir eigentlich zu?

Wie gesagt gibt es kein Gesetz, welches regelt, wie viel Geld du bekommen sollst in deinem Alter, aber es gibt eine Taschengeldtabelle, an der sich deine Eltern orientieren können.

Taschengeldtabelle (eine Orientierungshilfe)

Wöchentliches Taschengeld (bis 9 Jahre)

Alter Minimum Maximum
unter 6 Jahren - 0,50 €
6 - 7 Jahre 1,50 € 2,00 €
8 - 9 Jahre 2,00 € 2,50 €

Monatliches Taschengeld (10-15 Jahre)
Alter Betrag
10 Jahre 12,50 €
11 Jahre 15,00 €
12 Jahre 17,50 €
13 Jahre 20,00 €
14 Jahre 22,50 €
15 Jahre 25,50 €

Für Jugendliche ab 16 Jahre,
die wegen Schulausbildung oder Arbeitslosigkeit noch
von den Eltern abhängig sind
Alter Betrag
16 Jahre 30,50 €
17 Jahre 41,00 €
18 Jahre 61,00 €


Kopfgeldjaeger
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